Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
a)
Geändert, nun:
Abbruch Feye e.K. |
a)
Der Inhaber handelt allein.
b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Feye, Günther, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒
Geändert, nun:
Inhaber:
Feye, Stefan, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Stefan Feye, Oldenburg,
* ‒.‒.‒‒ ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma ist geändert.
c)
Als Kommanditist/en ausgeschieden :
Kommanditist:
Feye, Stefan, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 4.500,00
EUR. |
a)
22.03.2024
Tasler |
HRA 204994: Abbruch Feye KG, Wardenburg, Ostkamp 1, 26203 Wardenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2016 mit Ergänzung vom 24.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.08.2016 und 08.03.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Günther Feye, geboren am ‒.‒.‒‒, Oldenburg unter der Firma Günther Feye Abbrucharbeiten e.K. in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 204872) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204994: Abbruch Feye KG, Wardenburg, Ostkamp 1, 26203 Wardenburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.03.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 204994: Abbruch Feye KG, Wardenburg, Ostkamp 1, 26203 Wardenburg. (Durchführung von allgemeinen Abbrucharbeiten, Kernbohrungen, Handabbrucharbeiten, Demontage von Dachaufbauten, Baggerarbeiten, Betonsägen, Baumfällarbeiten, Asbest- und KMF-Entsorgung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ostkamp 1, 26203 Wardenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Feye, Günther, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒.