Abecon Allgemeine Beratungs- und Consulting GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft, Frankfurt am Main, Altebergsweg 70, 60599 Frankfurt am Main. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Abecon Allgemeine Beratungs- und Consulting GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft, Frankfurt am Main, Altebergsweg 70, 60599 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Altebergsweg 70, 60599 Frankfurt am Main. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Dr. Graf von Stuhr, Hans-Jürgen, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Abecon Allgemeine Beratungs- und Consulting GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft, Frankfurt am Main, (Quirinstr. 4, 60599 Frankfurt am Main).Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie weiteren Vorschriften beschlossen. Neue Firma: Abecon Allgemeine Beratungs- und Consulting GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften bzw. Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Absatz 3 StBerG sowie § 59c Absatz 1 BRAO, inbesondere 1. Hilfeleistungen in Steuersachen 2.Beratung und Vertretung in Rechtsanwaltsangelegenheiten. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, inbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S. v. § 57 Absatz 4 Nr. 1 StBerG z.B Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist im Rahmen des berufs- und standesrechtlich Zulässigen berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben; ausgenommen ist die Beteiligung an Steuerberatungsgesellschaften. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 StBerG).