Abendroth Restaurantgesellschaft mbH, Hamburg, (Papenkamp 14, 22607 Hamburg).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Ueberschär Vermögensverwaltung e. K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 110542) auftretenden Kaufmann Ueberschär, Michael, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers Ueberschär Vermögensverwaltung e. K. am 11.09.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Statthalterplatz , 22605 Hamburg
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: GmbH