Abenteuerland Aktiengesellschaft, Hungen (Schottener Straße 31 a, 35410 Hungen). Die Hauptversammlung vom 28.04.2008 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 (Genehmigtes Kapital) und die Verschiebung der §§ 5 ff. zu den §§ 6 ff. der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.04.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16.06.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 35.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital ).
Abenteuerland Aktiengesellschaft, Hungen (Schottener Straße 31 a, 35410 Hungen). Aufgrund der durch Satzung vom 09.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 20.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.09.2006 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Zugleich wurde § 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital) gestrichen, die bisherigen §§ 6 ff. der Satzung wurden die §§ 5 ff. der Satzung. Neues Grundkapital: 75.000,00 EUR.
Abenteuerland Aktiengesellschaft, Hungen (Schottener Straße 31 a, 35410 Hungen). Auf Grund der in der Satzung vom 09.02.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000,00 EUR auf 55.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.05.2006 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 55.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Satzung vom 09.02.2006 nach teilweiser Durchführung noch ermächtigt, das Grundkapital bis zum 09.05.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 20.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist jetzt eingeteilt in 55.000 Stückaktien, die alle auf den Namen lauten. Die neuen Aktien sind zum Betrag des rechnerischen Wertes des Anteils am Grundkapital ausgegeben. Die Kapitalerhöhung ist mit Sacheinlagen erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen verwiesen.
Abenteuerland Aktiengesellschaft, Hungen (Schottener Straße 31 a, 35410 HungenAbenteuerland Aktiengesellschaft, Hungen (Schottener Straße 31 a, 35410 Hungen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 09.02.2006 mit Änderung vom 27.04.2006. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie die Erbringung von Managementdienstleistungen für Tochtergesellschaften. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Vorstand: Tropp, Christian, Hungen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist durch Satzung vom 09.02.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 09.05.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien, die alle auf den Namen lauten. Sie werden zum Nennwert ausgegeben. Gründerin der Gesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen hat,ist:Tropp Holding GmbH & Co.KG mit Sitz in Hungen (AG Friedberg(Hessen),A 4029).Den ersten Aufsichtsrat bilden: Tropp, Monika,Hausfrau, Hungen; Tropp, Joachim, Dipl.-Ing., Hungen; Streit, Astrid,Dipl.-Ing. Hungen;.Die Gesellschaft trägt den Gründungsaufwand bis zum Betrag von 2.500,00 EUR.