HRA 103729: Abervale Hannover GmbH & Co. KG, Hamburg, Holstenplatz 18, 22765 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 103729: Abervale Hannover GmbH & Co. KG, Hamburg, Holstenplatz 18, 22765 Hamburg. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Liquidator: Abervale Hannover Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 95941), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Abervale Hannover GmbH & Co. KG, Hamburg, Holstenplatz 18, 22765 Hamburg.Geschäftsanschrift: Holstenplatz 18, 22765 Hamburg.
Abervale Hannover GmbH & Co. KG, Hamburg (Holstenplatz 18, 22765 Hamburg, Erwerb von Immobilien - insbesondere auch in Hannover und insbesondere von Supermärkten - zum Aufbau eines Portfolios und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Abervale Hannover Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 95941). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Abervale Hannover GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 94364) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2006. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.