Abesa Hamburg e.K., Hamburg, Tornquiststr. 46, 20259 Hamburg.Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2010 mit Ergänzung vom 18.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2010 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Abesa ambulante Hilfen Hamburg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 111 532) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: eK