HRA 5075: Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz, Chemnitz (Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz). Bestellt: Betriebsleiter: Kropp, Marcus, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Betriebsleiter: Behrendt, Dirk, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5075: Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz, Chemnitz (Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz). Bestellt: Betriebsleiter: Behrend, Dirk, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Betriebsleiter: Wüpper, Manfred, Heinkenborstel, * ‒.‒.‒‒.
Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz, Chemnitz (Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz). Mit Beschluss vom 08.06.2011 wurde die Satzung neugefasst. Nicht mehr Betriebsleiter: Münster, Gerold, Chemnitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Betriebsleiter: Wüpper, Manfred, Heinkenborstel, * ‒.‒.‒‒.
Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz, Chemnitz (Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz). Die Satzung ist mit Beschluss vom 08.10.2009 geändert in § 8 (Vertretung des Eigenbetriebes). Ist ein Betriebsleiter bestellt, so vertritt dieser den Eigenbetrieb allein. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, so vertreten diese den Eigenbetrieb gemeinsam. Jeder Betriebsleiter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz, Chemnitz (Blankenburgstr. 62, 09114 Chemnitz). Die Satzung ist mit Beschluss vom 24.10.2007 in den §§ 3 (Zweck des Eigenbetriebes), 7 (Aufgaben der Betriebsleitung) und 10 (Aufgaben des Betriebsausschusses) sowie mit Beschluss vom 23.01.2008 in § 4 (Stammkapital) geändert. Neuer Gegenstand: Wahrnehmung der Abfallentsorgungsaufgaben zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach den abfallrechtlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung obliegenden Pflicht zur Abfallentsorgung und der hoheitlichen Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Abfallrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung; Wahrnehmung der Straßenreinigung nebst Winterdienst zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz nach dem Sächsischen Straßengesetz in der jeweils gültigen Fassung obliegenden Pflicht zur Straßenreinigung und der hoheitlichen Tätigkeiten im Rahmen der Gemeindeordnung, des Straßenrechts und der dazu erlassenen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung, sowie der Betrieb von Anlagen der mobilen Abwasserentsorgung im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Chemnitz obliegenden Pflicht zur Abwasserbeseitigung nach dem Sächsischen Wassergesetz in der jeweils gültigen Fassung.
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