Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
| 9 |
c)
Gegenstand geändert, nun:
Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebes ist es,
die Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und
sonstige Bewirtschaftung der im Landkreis
Neu-Ulm anfallenden Abfälle sicherzustellen.
Wahrnehmung aller Aufgaben, die dem
Landkreis Neu-Ulm als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger aufgrund der Abfallgesetze
obliegen, mit Ausnahme der durch
Rechtsverordnung (RVO) des Landkreises
Neu-Ulm zur Übertragung einzelner Aufgaben
der Abfallentsorgung an kreisangehörigen
Gemeinden vom 25.10.2024 auf die in Anlage
1 der RVO genannten Städte und Gemeinden
übertragen sind. Ihm obliegen insbesondere
die Auslastung, die Unterhaltung und der
Betrieb des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn,
die Nachsorge der stillgelegten Deponien in
Weißenhorn und Pfuhl sowie alle den
Betriebszweck fördernden und ihn
wirtschaftlich berührenden Hilfs- und
Nebengeschäfte. Hierzu zählen insbesondere
auch die Vermarktung der bei der thermischen
Behandlung von Abfällen anfallenden oder
sonstigen im Zusammenhang mit dem Betrieb
von abfallwirtschaftlichen Anlagen oder
Einrichtungen erzeugten Energien sowie die
(Unter)-Vermietung von Grundstücken und
Gebäudeflächen. |
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Werkleiter ist einzelvertretungsberechtigt. Jeder
von den bis zu drei stellvertretenden Werkleitern ist
nur zusammen mit einem weiteren stellvertretenden
Werkleiter vertretungsberechtigt. |
|
a)
Der Kreistag des Landkreises Neu-Ulm hat am 31.10.2025 die
Vorbemerkung der Satzung sowie die Änderung der §§ 2
(Gegenstand des Unternehmens), 4 (Zuständigkeit der
Werkleitung), 6 (Zuständigkeit des Kreistages), 11
(Wirtschaftsführung und Rechnungswesen) und 12
(Inkrafttreten) der Satzung beschlossen. |
a)
02.01.2026
Baum |
HRA 10359: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm, Weißenhorn, Daimlerstraße 36, 89264 Weißenhorn. Ausgeschieden: Zweiter stellvertretender Werkleiter: Zeck, Stefan, Senden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Zweiter stellvertretender Werkleiter: Ziegler, Matthias, Weißenhorn, * ‒.‒.‒‒.
HRA 10359: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm, Weißenhorn, Daimlerstraße 36, 89264 Weißenhorn. Ausgeschieden: Erster stellvertretender Werkleiter: Richter, Johannes Günter, Burgau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Erste stellvertretende Werkleiterin: Eisner, Sylvia, Bellenberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Zweiter stellvertretender Werkleiter: Zeck, Stefan, Senden, * ‒.‒.‒‒.
HRA 10359:Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm, Weißenhorn, Daimlerstraße 36, 89264 Weißenhorn.Bestellt: Zweite stellvertretende Werkleiterin: Eisner, Sylvia, Bellenberg, * ‒.‒.‒‒.
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm, Weißenhorn, Daimlerstraße 36, 89264 Weißenhorn. Der Kreistag des Landkreises Neu-Ulm hat am 10.12.2010 die Neufassung der Betriebssatzung und am 15.04.2011 die Änderung von § 4 Abs. 1 (Zuständigkeit der Werkleitung) der Betriebssatzung beschlossen. Jedes Mitglied der Werkleitung ist einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Werkleiter: Kunz, Günter Karl, Ulm, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Werkleiter: Moritz, Thomas, Elchingen, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Erster stellvertretender Werkleiter: Richter, Johannes Günter, Burgau, * ‒.‒.‒‒.
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