Abraham Schinken GmbH, Seevetal, Brookdamm 21, 21217 Seevetal. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bell Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 11988) am 01.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Abraham Schinken GmbH, Seevetal, Brookdamm 21, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der Bell Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 11988) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Abraham Schinken GmbH, Seevetal, Brookdamm 21, 21217 Seevetal. Die Gesellschaft ist am 07.09.2012 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 mit der Abraham Verwaltungs GmbH mit Sitz in Seevetal (Amtsgericht Lüneburg HRB 110901) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Abraham Schinken GmbH, Seevetal, Brookdamm 21, 21217 Seevetal. Mit der Bell Deutschland GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 11988) als herrschendem Unternehmen ist am 13.12.2011 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 zugestimmt.
Abraham Schinken GmbH, Seevetal, Brookdamm 21, 21217 Seevetal. Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Innere Ordnung) sowie außerdem eine Änderung in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von bisher 103.900,00 EUR um 200,00 EUR auf 104.100,00 EUR beschlossen. Kapital geändert, nun: 104.100,00 EUR.
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