Abwasserberatung NRW, Düsseldorf (Kaiserswerther Str. 199/201, 40474 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (AG Düsseldorf, HRB 53640) am 22.03.2006 eingetragen worden. Der Verein ist dadurch erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Abwasserberatung NRW, Düsseldorf (Kaiserswerther Str. 199/201, 40474 Düsseldorf). Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 06.03.2006 und der Gesellschafterversammlung des weiteren übertragenden Rechtsträgers vom 06.03.2006 mit der Städte- und Gemeindebund NRW Dienstleistungs-GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 38712) als übertragende Rechtsträger zu der dadurch neu gegründeten Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.