HRA 4642: Abwasserwerk der Stadt Beverungen, Beverungen (Blankenauerstr. 15, 37688 Beverungen). Nach Korrektur des Namens Betriebsleiter: Matthias, Frank, Beverungen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 4642: Abwasserwerk der Stadt Beverungen, Beverungen (Blankenauerstr. 15, 37688 Beverungen). Bestellt als Betriebsleiter: Frank, Matthias, Beverungen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Betriebsleiter: Hölscher, Rüdiger, Steinheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 4642: Abwasserwerk der Stadt Beverungen, Beverungen (Blankenauerstr. 15, 37688 Beverungen). Die am 14.12.2014 durch den Rat der Stadt Beverungen beschlossene Neufassung der Betriebssatzung ist mit Eintragung des übernehmenden Rechtsträgers der Stadtwerke Beverungen GmbH am 22.10.2015 wirksam geworden. Zweck des Eigenbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Beverungen gemäß § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 11.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2015 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Stadtwerke Beverungen GmbH mit Sitz in Beverungen (Amtsgericht Paderborn HRB 12094 ) übertragen.Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4642: STADTWERKE BEVERUNGEN, Beverungen (Blankenauerstr. 15, 37688 Beverungen). Der Rat der Stadt Beverungen hat am 23.06.2015 die Neufassung der Betriebssatzung und damit insbesondere die Änderung der Firma und die sich daraus ergebende Anpassung der Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: Abwasserwerk der Stadt Beverungen. Zur Leitung des Abwasserwerks ist ein Betriebsleiter bestellt, der den Eigenbetrieb selbständig leitet, soweit nicht die Gemeindeordnung, Eigenbetriebsverordnung oder die Betriebssatzung anderes bestimmen.
STADTWERKE BEVERUNGEN, Beverungen (Industriestr. 1, 37688 Beverungen). Nicht mehr Betriebsleiter: Böker, Hermann, Beverungen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Betriebsleiter: Hölscher, Rüdiger, Steinheim, * ‒.‒.‒‒.
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