HRB 3765: Abwicklungsgesellschaft Zimmermann GmbH, Nürnberg (Happurger Str. 78, 90482 Nürnberg). Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 3765: Abwicklungsgesellschaft Zimmermann GmbH, Nürnberg (Happurger Str. 78, 90482 Nürnberg). Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 27.03.2019 (Az. 8091 IN 2115/08) mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt.
Zimmermann GmbH Holzgroßhandlung, Nürnberg (Happurger Str. 78, 90482 Nürnberg). Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Zimmermann GmbH Holzgroßhandlung hat eine Ersatzfirma bestimmt. Neue Firma: Abwicklungsgesellschaft Zimmermann GmbH.
Zimmermann GmbH Holzgroßhandlung, Nürnberg, (Happurger Str. 78, 90482 Nürnberg).Von Amts wegen gemäß §§ 117 Abs. I InsO und § 144c FGG Prokuren erloschen: Glückert, Michael, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒; Polster, Werner, Roth-Bernlohe, * ‒.‒.‒‒. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.03.2009 (Az. 8091 IN 2115/08) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG.
Zimmermann GmbH Holzgroßhandlung, Nürnberg (Happurger Str. 78, 90482 Nürnberg). Die Timberlog GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 3764) und die Zimmermann GmbH Einzelhandel für Holzwerkstoffe mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 12743) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 24.08.2005 und derBeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.