HRB 206300: Acanthus-Hof gGmbH, Ilsede, Zum Bahnhof 2, 31241 Ilsede. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Vertretung) und § 10 (Auflösung, Vermögensanfall) sowie die Einfügung des § 8a (Aufsichtsrat) beschlossen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 206300: Acanthus-Hof gGmbH, Ilsede, Am Bahnhof 2, 31241 Ilsede. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Zum Bahnhof 2, 31241 Ilsede.
HRB 206300: Acanthus-Hof gGmbH, Ilsede, Am Bahnhof 2, 31241 Ilsede. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2019. Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 2, 31241 Ilsede. Gegenstand: die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung, Betreuung und Förderung von hilfsbedürftigen Menschen mit Behinderung i.S.d. § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung durch die Errichtung und den Betrieb einer oder mehrerer Wohn-, Arbeits- und Freizeiteinrichtungen für behinderte Menschen mit Arbeitsschwerpunkten aus dem musikalisch-, künstlerisch- und therapeutischen Bereich, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Lebensumfeld zu ermöglichen und ihre gesellschaftliche Integration zu fördern. Es wird sich nach anthroposophischen Ansätzen orientiert. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Plew, Tristan, Ilsede, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Acanthus e.V. - Musikalisch-, künstlerisch-, therapeutisches Arbeiten und Wohnen für Menschen mit Behinderung, Ilsede (Amtsgericht Hildesheim, VR 200378) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 18.04.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.