Acar Leuchtenzubehör GmbH, Lüdenscheid (Altenaer Str. 200-202, 58513 Lüdenscheid). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Acar GmbH & Co. KG am 14.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Acar Leuchtenzubehör GmbH, Lüdenscheid (Altenaer Str. 200-202, 58513 Lüdenscheid). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2005 mit der Acar GmbH & Co. KG mit Sitz in Lüdenscheid (Iserlohn HRA 2281) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Acar Leuchtenzubehör GmbH, Lüdenscheid (Altenaer Str. 200-202, 58513 Lüdenscheid). Durch rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Hagen vom 09.05.2005 ist der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (106 IN 160/04) aufgehoben.
Acar Leuchtenzubehör GmbH, Lüdenscheid (Altenaer Str. 200-202, 58513 Lüdenscheid). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (106 IN 160/04) vom 30.03.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.