Accelsis Embedded Engineering GmbH, München, Aidenbachstr. 52, 81379 München.Die Verschmelzung wurde am 13.08.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 186667).
Accelsis Embedded Engineering GmbH, München, Aidenbachstr. 52, 81379 München.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Sell on Screen GmbH (künftig: ACCELSIS Technologies GmbH) mit dem Sitz in Hennef (künftig: München) (Amtsgericht Siegburg HRB 10795; künftig: Amtsgericht München HRB 186667) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Accelsis Embedded Engineering GmbH, München, Aidenbachstr. 52, 81379 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Carls, Wolfgang Friedrich, Eningen, * ‒.‒.‒‒.
Accelsis Embedded Engineering GmbH, München, Aidenbachstr. 52, 81379 München.Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2008 hat die Änderung des § 5 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Aidenbachstr. 52, 81379 München.
Accelsis Embedded Engineering GmbH, München (Aidenbachstr. 52, 81379 München). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.12.2002 mit der accelsis technologies gmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 138056) ist durch Kündigung zum 31.12.2007 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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