Accente Franchise GmbH, Hamburg (Isestr. 119, 20149 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Accente Entwicklungsgesellschaft mbH (jetzt: Accente Franchise GmbH) am 21.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Accente Franchise GmbH, Hamburg (Isestr. 119, 20149 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.11.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.11.2011 mit der Accente Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 47565) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.