HRB 104476: Aceto Health lngredients GmbH, Hamburg, Winterhuder Weg 27, 22085 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ACETO Fine Chem GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtgericht Hamburg, HRB 34879) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ACETO Fine Chem GmbH (nach Firmenänderung jetzt: ACETO GmbH) am 07.09.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der mit der ACETO Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 123396) am 01.07.2008 mit Änderung vom 17.06.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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