Achilles Papierveredelung Seevetal GmbH, Seevetal, Harburger Straße 10, 21218 Seevetal. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft (aufgrund Änderung der Firma jetzt: Achilles veredelt Nord-Ost GmbH) am 27.06.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Achilles Papierveredelung Seevetal GmbH, Seevetal, Harburger Straße 10, 21218 Seevetal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.05.2013 mit der Achilles Papierveredelung Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 16383) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.