HRB 720851: Achim Loos Immobilien & Hausverwaltung GmbH, Bretten, Weißhofer Straße 91, 75015 Bretten. Einzelprokura: Kurzke, Manuela, Oberderdingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 720851:Achim Loos Immobilien & Hausverwaltung GmbH, Bretten, Weißhofer Straße 91, 75015 Bretten.Bestellt als Geschäftsführer: Spieth, Wolfgang, Bruchsal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Loosz, Achim, Bretten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 720851:Achim Loos Immobilien & Hausverwaltung GmbH, Bretten, Weißhofer Straße 91, 75015 Bretten.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2014 mit Änderung vom 19.11.2014. Geschäftsanschrift: Weißhofer Straße 91, 75015 Bretten. Gegenstand: bildet der gewerbliche Betrieb: a) Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen b) Kauf und Verkauf, die Verwaltung und die Vermittlung, sowie Betreuung und Anmietung und Vermietung von Immobilien aller Art c) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Loosz, Achim, Bretten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Betriebsteils "Hausverwaltung" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Achim Loos GmbH", Bretten (Amtsgericht Mannheim HRB 240303) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 29.08.2014 und Nachtrag vom 11.09.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2014 und 11.09.2014. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.