Acker Technische Textilien GmbH, Mönchengladbach (Großheide 379, 41063 Mönchengladbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma Acker Technische Textilien e.K. (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 5938) am 04.07.2006 eingetragen worden; die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Acker Technische Textilien GmbH, Mönchengladbach (Großheide 279, 41063 Mönchengladbach). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.06.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin übertragen, welche das Unternehmen als eingetragene Kauffrau unter der Firma Acker Technische Textilien e.K. mit Sitz in Mönchengladbach weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen, noch einzutragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.