Ackermann Fördertechnik GmbH, Nürnberg (Sieboldstr. 11, 90411 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 19.05.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Hamburg HRB 11168).
Ackermann Fördertechnik GmbH, Nürnberg (Sieboldstr. 11, 90411 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.02.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 04.03.2005 mit der STILL Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 11168) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.