HRB 2627: Activ Treuhand Chemnitz Steuerberatungsgesellschaft mbH, Chemnitz, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Brückenstraße 4, 09111 Chemnitz.
Franke Bau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Oberlungwitz, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2013 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen Erhöhung um 4.435,41 EUR auf 30.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3, nun 5 (Stammkapital), beschlossen. Neue Firma: MS Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neuer Sitz: Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz. Neuer Gegenstand: geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie damit vereinbare Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG ohne Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Franke, Petra, Ökonom, Wüstenbrand. Bestellt: Geschäftsführer: Mally, Oliver R., München, * ‒.‒.‒‒; Schreiber-Aderhold, Marlies, Lichtenau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Chemnitz, An der Markthalle 6, 09111 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Activ Treuhand Chemnitz Steuerberatungsgesellschaft mbH. Die Activ Treuhand Chemnitz Steuerberatungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 16766) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.