Active Management GmbH, Rösrath (An der grünen Furth 7, 51503 Rösrath). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Active Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Salzburg/Österreich (Landesgericht Salzburg, FN 286621 b) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Active Management GmbH, Rösrath, (An der grünen Furth 7, 51503 Rösrath).Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Active Management GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 47398) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht unter Firma Active Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Salzburg (Firmenbuch des LG Salzburg, FN 286621 b) eingereicht worden. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist gem. § 122 j UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf im Handelsregister bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläbigern nur im Hinblick auf Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Gem. § 122 i UmwG können alle Anteilsinhaber/Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft dem Verschmelzungsplan durch schriftliche Niederschrift über die Generalversammlung zur Abstimung über die Annahme des Verschmelzungsplanes widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs wird die übernehmende Gesellschaft gem. § 122 i i.V.m. §§ 29 ff UmwG den Erwerb der betreffenden Anteile oder Mitgliedschaft gegen eine angemessene Barabfindung anbieten. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Active Management GmbH, Geschäftsführer Ralf K. Radermacher, An der Grünen Furth 7, D-51503 Rösrath, Telefon 0049/2205/800411; FAX 0049/2205/800444; E-Mail: rkrad@aol.com, dies jeweils in der Zeit von Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Active Management GmbH, Rösrath (An der grünen Furth 7, 51503 Rösrath). Bestellt als Geschäftsführer: Radermacher, Ralf Karl, Kürten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahm, Rolf.