HRB 512602: Actonus - Radiologie Management GmbH, Nordhausen, Grimmelallee 2 a, 99734 Nordhausen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidatorin: Letzel, Maritta, Bad Sachsa, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 512602: Actonus - Radiologie Management GmbH, Nordhausen, Grimmelallee 2 a, 99734 Nordhausen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jäpelt, Thomas, Nordhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 512602: Actonus - Radiologie Management GmbH, Nordhausen, Grimmelallee 2 a, 99734 Nordhausen. Die Veröffentlichung vom 25.08.2016 über die Gesellschaft "Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist wegen unzulässiger Eintragung gemäß § 395 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs.2 HGB. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen unzulässiger Eintragung nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs.2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt." ist irrtümlich erfolgt.
HRB 512602: Actonus - Radiologie Management GmbH, Nordhausen, Grimmelallee 2 a, 99734 Nordhausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2016 mit Nachtrag vom 13.07.2016. Geschäftsanschrift: Grimmelallee 2 a, 99734 Nordhausen. Gegenstand des Unternehmens: der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere im Bereich radiologischer Dienstleistungen sowie die Beteiligung an der Letzel & Jäpelt Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführerin: Letzel, Maritta, Bad Sachsa, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Jäpelt, Thomas, Nordhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 512602: Actonus - Radiologie Management GmbH, Nordhausen, Grimmelallee 2 a, 99734 Nordhausen. Die Gesellschaft hat am 06.06.2016 mit der Letzel & Jäpelt Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Nordhausen (Amtsgericht Jena HRA 504168) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 06.06.2016 zugestimmt. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft ist wegen unzulässiger Eintragung gemäß § 395 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs.2 HGB. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen unzulässiger Eintragung nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs.2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.