HRB 712321: Actris GmbH, Mannheim, Xaver-Fuhr-Str. 150, 68163 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Helmertstraße 4-6, 68219 Mannheim.
HRB 712321: Actris GmbH, Mannheim, Xaver-Fuhr-Str. 150, 68163 Mannheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Actris Finance GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 715471) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Actris GmbH, Mannheim, Xaver-Fuhr-Str. 150, 68163 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2011. Geschäftsanschrift: Xaver-Fuhr-Str. 150, 68163 Mannheim. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften jeder Art sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Stammkapital: 37.384.844,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hopp, Daniel, Heidelberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Actris AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9147) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.