HRB 3271 AH: Ad Lib MultiMedia Beteiligungsgesellschaft mbH, Ahrensburg, Spechtweg 34, 22926 Ahrensburg. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 3271 AH: Ad Lib MultiMedia Beteiligungsgesellschaft mbH, Ahrensburg, Spechtweg 34, 22926 Ahrensburg. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 2: nunmehr; Liquidator: Lorch, Kurt, * ‒.‒.‒‒, Siek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2017 ist der Gesellschaftsvertrag in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) geändert worden. Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2017 ist die Gesellschaft aufgelöst.
HRB 3271 AH: Ad Lib MultiMedia Beteiligungsgesellschaft mbH, Ahrensburg, Spechtweg 34, 22926 Ahrensburg. Geschäftsanschrift: Spechtweg 34, 22926 Ahrensburg; Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Lorch, Kurt; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.09.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die CPS Computer MultiMedia Products & Services GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 49096) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Ad Lib MultiMedia Beteiligungsgesellschaft mbH, Ahrensburg(Spechtweg 34, 22926 Ahrensburg). Geschäftsführer: 2. Lorch, Kurt, * ‒.‒.‒‒, Siek, mit der Befugnis die Gesellschaft stets allein zu vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Nottebohm, Christian..