HRB 13077: Adam Medizintechnik GmbH, Minden, Petershäger Weg 172, 32425 Minden. Änderung zur Geschäftsanschrift: Große Heide 1, 32425 Minden.
HRB 13077: Adam Medizintechnik GmbH, Minden, Petershäger Weg 172, 32425 Minden. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis weiterhin bestellt als Geschäftsführer: Adam, Fadi, Lübbecke, * ‒.‒.‒‒; Maaß, Ulrich, Minden, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Adam Medizintechnik GmbH, Minden, Petershäger Weg 172, 32425 Minden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Petershäger Weg 172, 32425 Minden. Gegenstand: Handel und Dienstleistungen im Bereich der Medizin- und Rehabilitationstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adam, Fadi, Lübbecke, * ‒.‒.‒‒; Maaß, Ulrich, Minden, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Adam Medizintechnik GmbH & Co. KG in Minden (AG Bad Oeynhausen HRA 7589) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.05.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.