Adam Opel GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz, 65423 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.10.2010 im Wege des Formwechsels in die Adam Opel AG mit Sitz in Rüsselsheim (AG Darmstadt HRB 89558) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Adam Opel GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz, 65423 Rüsselsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: McMillen, Thomas Andrew, Bad Soden am Taunus, * ‒.‒.‒‒.
Adam Opel GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz, 65423 Rüsselsheim. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Werk Bochum, 44803 Bochum, Geschäftsanschrift: Opelring 1, 44803 Bochum. Werk Kaiserslautern, 67663 Kaiserslautern, Geschäftsanschrift: Opelkreisel 1 - 9, 67663 Kaiserslautern.
Adam Opel GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz, 65423 Rüsselsheim. Postleitzahl von Amts wegen berichtigt: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Werk Bochum, 44803 Bochum.
Adam Opel GmbH, Rüsselsheim, Bahnhofsplatz, 65423 Rüsselsheim.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Opel Live GmbH mit Sitz in Rüsselsheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 83525) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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