Adaptif Photonics GmbH, Hamburg (Harburger Schloßstraße 6-12, 21079 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Agilent Technologies Deutschland GmbH am 20.11.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Adaptif Photonics GmbH, Hamburg (Harburger Schloßstraße 6-12, 21079 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.09.2007 mit der Agilent Technologies Deutschland GmbH mit Sitz in Böblingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 244 716) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Adaptif Photonics GmbH, Hamburg (Harburger Schloßstr. 6-12, 21079 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 5, 6 und 15 beschlossen.