HRA 205936: Adermann GmbH & Co. KG, Ganderkesee, Güterstraße 6, 27777 Ganderkesee. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.07.2018 wirksam geworden.
HRA 205936: Adermann GmbH & Co. KG, Ganderkesee, Güterstraße 6, 27777 Ganderkesee. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 18.07.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Adermann, Peter, Ganderkesee, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Peter Adermann e. K. mit Niederlassung in Ganderkesee (Amtsgericht Oldenburg HRA 140270) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205936: Adermann GmbH & Co. KG, Ganderkesee, Güterstraße 6, 27777 Ganderkesee. (Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Wirtschaftsgütern aller Art, insbesondere von Immobilien und Maschinen, sowie die Übernahme von Consulting- und Servicedienstleistungen, insbesondere für Produktionsunternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Güterstraße 6, 27777 Ganderkesee. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Adermann Beteiligungs GmbH, Ganderkesee (Amtsgericht Oldenburg HRB 213146), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.