HRB 86838: Adient Real Estate Holding Germany GmbH, Burscheid, Industriestraße 20-30, 51399 Burscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Ebacher, Cathleen Ann, Menomonee Falls, Wisconsin / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Skonieczny, Mark Anthony Jr., Cedarburg, Wisconsin / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rotman II, Phillip Allan, Ohio / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Smith, Gregory Scott, Wisconsin / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 86838: Adient Real Estate Holding Germany GmbH, Burscheid, Industriestraße 20-30, 51399 Burscheid. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Berthelin, Michel Pierre Rose, Burscheid, * ‒.‒.‒‒; Freiherr von Ketelhodt, Markolf Ulfert Rüdiger, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 86838: Adient Real Estate Holding Germany GmbH, Burscheid, Industriestraße 20-30, 51399 Burscheid. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Jürss, Detlef Walter, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 86838: Adient Real Estate Holding Germany GmbH, Burscheid, Industriestraße 20-30, 51399 Burscheid. Zwischen der Gesellschaft als beherrschter Gesellschaft und der Adient Germany Ltd. & Co. KG mit Sitz in Burscheid (Amtsgericht Köln, HRA 31768) besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.08.2017. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft durch Beschluss vom 25.08.2017 zugestimmt.
HRB 86838: Adient Real Estate Holding Germany GmbH, Burscheid, Industriestraße 20-30, 51399 Burscheid. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Adient Real Estate Germany Management GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 105309) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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