HRB 21913: Adler Concept GmbH, Pirmasens, Hauptstraße 50, 66953 Pirmasens. Änderung der Geschäftsanschrift: Schäferstraße 53, 66953 Pirmasens.
HRB 21913: Modehaus Adler GmbH, Pirmasens, Hauptstraße 50, 66953 Pirmasens. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsführung) und die Ergänzung von § 18 (Gewinnverwendung) beschlossen. Neue Firma: Adler Concept GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung und Vermietung von Immobilien, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Nicht mehr Geschäftsführer: Adler, Bernd, Kaufmann, Pirmasens. Bestellt als Geschäftsführer: Adler, Andrea, Pirmasens, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Modehaus Adler GmbH, Pirmasens, Hauptstraße 50, 66953 Pirmasens. Die Gesellschafterversammlung hat am 15.08.2013 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 24.435,41 auf EUR 50.000,00 zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Concept-Mode GmbH mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken HRB 23330) zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2013 mit der Concept-Mode GmbH mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken HRB 23330) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.