Adler Vertriebs GmbH, Saarbrücken (Altenkesseler Straße 17, 66115 Saarbrücken). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Adler Vertriebs GmbH & Co.Werbegeschenke KG mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRA 9394) wurde am 20.08.2007 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Adler Vertriebs GmbH, Saarbrücken (Altenkesseler Straße 17, 66115 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.10.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.10.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.10.2006 mit der Adler Vertriebs GmbH & Co.Werbegeschenke KG mit Sitz in Saarbrücken (AG Saarbrücken HRA 9394) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.