HRA 45662: Adolf Weber Kommanditgesellschaft, Hamburg, Hans-Henny-Jahnn-Weg 17, 22085 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: A. Huckfeldt Beteiligung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 144368).
HRA 45662:Adolf Weber Kommanditgesellschaft, Hamburg, Albert-Schweitzer-Ring 22, 22045 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Hans-Henny-Jahnn-Weg 17, 22085 Hamburg.
Adolf Weber Kommanditgesellschaft, Hamburg, Albert-Schweitzer-Ring 22, 22045 Hamburg. Prokura erloschen Janeke, Gustav-Adolf, Henstedt-Ulzburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Huckfeldt-Weber, Marcus-Christian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Schmitt, Thomas, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒.
Adolf Weber Kommanditgesellschaft, Hamburg (Albert-Schweitzer-Ring 22, 22045 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2008 und der Gesellschafterversammlung der VISION 119. Konservierungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG - künftig: Adolf Weber Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG vom 29.08.2008 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb "Projektentwicklung") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die VISION 119. Konservierungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG - künftig: Adolf Weber Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 107225) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.