Adolf Zeller GmbH, Alzenau (Märkerstr. 44, 63755 Alzenau). Die Verschmelzung wurde am 05.03.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRB 3441).
Adolf Zeller GmbH, Alzenau (Märkerstr. 44, 63755 Alzenau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2006 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tag mit der TonbetriebAdoflf Zeller GmbH mit dem Sitz in Alzenau (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 3441) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.