Adolphs GmbH & Co. KG, Ratingen, Am Westbahnhof 36, 40878 Ratingen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Adolphs GmbH & Co. KG, Ratingen, Am Westbahnhof 36, 40878 Ratingen. Sehr geehrte Damen und Herren,die oben genannte GmbH & Co. KG ist nach hiesiger Kenntnis vermögenslos.Die persönlich haftende Gesellschafterin ist bereits wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden. Es ist nunmehr beabsichtigt, gemäß § 394 Abs. 4 FamFG auch die Kommanditgesellschaft von Amts wegen zu löschen. Von diesem Vorhaben werden Sie hiermit unterrichtet.Zugleich wird Ihnen Gelegenheit gegeben, binnen einer Frist von 3 Wochen Stellung zu nehmen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.HochachtungsvollHöttgen-Rüter Rechtspflegerin