Advanced PUR Technology GmbH, Georgsmarienhütte, (Werner-von-Siemens-Straße 22, 49124 Georgsmarienhütte).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PUR-Systems Verwaltungsgesellschaft am 16.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Advanced PUR Technology GmbH, Georgsmarienhütte, (Werner-von-Siemens-Straße 22, 49124 Georgsmarienhütte).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.08.2009 mit der PUR-Systems Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (AG Osnabrück HRB 202144) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.