HRB 709586: Advanced Procurement Service GmbH, Ketsch, Talhausstraße 4, 68766 Hockenheim. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Advanced Procurement Service GmbH, Ketsch, Talhausstraße 4, 68766 Hockenheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 02.08.2012 (1 IN 267/12) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 1 IN 267/12) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Advanced Procurement Service GmbH, Ketsch, Walldorfer Str. 1, 68775 Ketsch. Neue Geschäftsanschrift: Talhausstraße 4, 68766 Hockenheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Seyer, Ulrich, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Advanced Procurement Service GmbH, Ketsch, Walldorfer Str. 1, 68775 Ketsch. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2011 um 960,00 EUR auf 26.960,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Advanced Procurement Service GmbH, Ketsch, Walldorfer Str. 1, 68775 Ketsch. Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Blochmann, Alexander Albert Arnold, Ketsch, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "A. Blochmann Sam e.Kfm.", Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRA 703795) auf 26.000,00 EUR erhöht. Der Einzelkaufmann Blochmann, Alexander Albert Arnold, Ketsch, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "A. Blochmann Sam e.Kfm.", Ketsch (Amtsgericht Mannheim HRA 703795) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.08.2011 mit Nachtrag vom 25.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse vom 04.08.2011 und 25.08.2011 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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