HRB 191996 B: Advent-Wohlfahrtswerk Seniorenheim Steglitz gGmbH, Berlin, Grunewaldstraße 39, 12165 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Maaß, Christoph; Geschäftsführer: 2. Remmert, Georg, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
VR 270 B: ADVENT-WOHLFAHRTSWERK IN BERLIN e. V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Mitgliederversammlung vom 18.05.2017; 21.08.2017 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die Advent-Wohlfahrtswerk Seniorenheim Steglitz gGmbH mit Sitz in Berlin beschlossen. Die formwechselnde Umwandlung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der neuen Rechtsform in das für diese maßgebliche Register (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 191996 B) wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 191996 B: Advent-Wohlfahrtswerk Seniorenheim Steglitz gGmbH, Berlin, Grunewaldstraße 39, 12165 Berlin. Firma: Advent-Wohlfahrtswerk Seniorenheim Steglitz gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Grunewaldstraße 39, 12165 Berlin; Gegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Wohlfahrtspflege und der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. (4) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Unterkunft, Pflege, Verpflegung und Betreuung für hilfsbedürftige alleinstehende oder verheiratete alte, behinderte, kranke, betreuungs- und pflegebedürftige Personen in besonderen Alten-, Behinderten-, Kinderbetreuungs-, Kranken- und Pflegeeinrichtungen der Gesellschaft einschließlich Tagesbetreuungs-, Tagespflege- und Mittagstischangeboten. Der Zweck wird weiter verwirklicht durch Erteilung von Rat und Hilfe in allen Lebenslagen, Sammlung und Weitergabe von Sach- und Geldspenden sowie der Unterweisung in christlicher Lebensweise in den Einrichtungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Maaß, Christoph, * ‒.‒.‒‒, Möckern; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.05.2017 mit Änderung vom 21.08.2017 in § 4 (Auflösung), § 12 (Gründungskosten, Mitteilungen); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ADVENT-WOHLFAHRTSWERK IN BERLIN e. V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 270 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.05.2017; 21.08.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.