HRB 107194:Adventure Holding GmbH, München, c/o WORKLIFE Gesundheitsmanagement AG, Betriebsstätte Deutschland, Flughafenstraße 1 - 3 (Airport Plaza, Geb. 221, Haus D, Ebene 3), 22335 Hamburg.Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 107194:Adventure Holding GmbH, München, Gärtnerplatz 2, c/o Pupille Optik, 80469 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o WORKLIFE Gesundheitsmanagement AG, Betriebsstätte Deutschland, Flughafenstraße 1 - 3 (Airport Plaza, Geb. 221, Haus D, Ebene 3), 22335 Hamburg. Bestellt: Liquidator: Sasse, Uwe, Bouzonville / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Liquidator: Steinfels, Knut, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Adventure Holding GmbH, München, Gärtnerplatz 2, c/o Pupille Optik, 80469 München. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sasse, Uwe, Kaufmann, München. Bestellt: Liquidator: Steinfels, Knut, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Adventure Holding GmbH, München, Theatinerstr. 15, 80333 München. Geschäftsanschrift: Gärtnerplatz 2, c/o Pupille Optik, 80469 München. Die Prince Henry clothing GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 89785) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.8.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.