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AdvoLead Cloud Computing e.G., Hamburg (GnR 1074)

Firmendaten

Anschrift
Alsterufer 34
20354 Hamburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 040/450380-13
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.advolead.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 1074
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die AdvoLead Cloud Computing e.G. aus Hamburg ist im Handelsregister Hamburg unter der Nummer GnR 1074 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die AdvoLead Cloud Computing e.G. ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Unterstützung der Mitglieder bei deren Berufstätigkeit mit allen Leistungen, insbesondere beim Aufbau, Erhalt und Zertifizierung einer Büroorganisation auf hohem Qualitätsniveau, bei der Nutzung elektronischer Datenverarbeitung und Kommunikation und der Organisation von rechts- und steuerberatenden sowie Beratungsleistungen. c.Gegenstand des Unternehmens ist ferner, soweit hierzu ein Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens besteht, aa) Erbringung von Leistungen für den elektronsichen Rechts- und Geschäftsverkehr, bb) Betrieb eines Rechenzentrums zur Datenverarbeitung und -speicherung, cc) Betrieb und Unterstützung von Bildungseinrichtungen, sowie dd) Abschluss von Rahmenverträgen und Vermittlung von Geschäften mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen. 2) Der Geschäftsbetrieb mit Vereinigungen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist zugelassen 3) Eine Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist auch dann zulässig, wenn deren Geschäftsbetrieb Personen und Gesellschaften im Sinne von § 3 einschließt, die nicht Mitglieder der AdvoLead Cloud Computing e. G. sind (§ 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz). Der Geschäftsbetrieb mit diesen Unternehmen und Körperschaften ist zulässig, wenn er der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder dient. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstand bestellt, ist dieser stets allein zur Vertretung berechtigt. Einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.' Die AdvoLead Cloud Computing e.G. weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.08.2024)

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Registermeldungen 2

Calendar 21.07.2015
Veränderung

GnR 1074: AdvoLead Cloud Computing e.G., Hamburg (Alsterufer 34, 20354 Hamburg). Die Generalversammlung vom 11.06.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 28 beschlossen.

Calendar 09.02.2015
Neueintragung

GnR 1074:AdvoLead Cloud Computing e.G., Hamburg (Alsterufer 34, 20354 Hamburg). eingetragene Genossenschaft. Die Satzung ist errichtet am 23.01.2014. 1)a.Zweck des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. b. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung der Mitglieder bei deren Berufstätigkeit mit allen Leistungen, insbesondere beim Aufbau, Erhalt und Zertifizierung einer Büroorganisation auf hohem Qualitätsniveau, bei der Nutzung elektronischer Datenverarbeitung und Kommunikation und der Organisation von rechts- und steuerberatenden sowie Beratungsleistungen. c.Gegenstand des Unternehmens ist ferner, soweit hierzu ein Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens besteht, aa) Erbringung von Leistungen für den elektronsichen Rechts- und Geschäftsverkehr, bb) Betrieb eines Rechenzentrums zur Datenverarbeitung und -speicherung, cc) Betrieb und Unterstützung von Bildungseinrichtungen, sowie dd) Abschluss von Rahmenverträgen und Vermittlung von Geschäften mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen. 2) Der Geschäftsbetrieb mit Vereinigungen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist zugelassen 3) Eine Beteiligung an Gesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts ist auch dann zulässig, wenn deren Geschäftsbetrieb Personen und Gesellschaften im Sinne von § 3 einschließt, die nicht Mitglieder der AdvoLead Cloud Computing e. G. sind (§ 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz). Der Geschäftsbetrieb mit diesen Unternehmen und Körperschaften ist zulässig, wenn er der wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder dient. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstand bestellt, ist dieser stets allein zur Vertretung berechtigt. Einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Vorstand: Behrens, Martin, Freiburg, * ‒.‒.‒‒; Oberdorf, Ulrich, Dannstadt-Schauernheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Vorstand: Hoge, Jürgen, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Schmid, Anton, Abensberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Historie 1

09.02.2015
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Behrens
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ulrich Oberdorf
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jürgen Hoge
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Anton Schmid
Vorstandsmitglied

Registervorgang

Neueintragung 09.02.2015