Aero Luft- und Raumfahrt AG, München (Willy-Messerschmitt-Str., 85521 München). Die Verschmelzung wurde am 14.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 98454).
Aero Luft- und Raumfahrt AG, München (Willy-Messerschmitt-Str., 85521 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 08.08.2006 mit der DaimlerChrysler Aerospace Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 98454) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Aero Luft- und Raumfahrt AG, München (Willy-Messerschmitt-Str., 85521 München). Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der DaimlerChrysler Aerospace AG, Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 98454) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.