Aero-Club Löhne e.V, Löhne, (Schnathorster Holz 3, 32609 Hüllhorst).Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden AERO-CLUB BAD OEYNHAUSEN e.V. am 19.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Aero-Club Löhne e.V, Löhne, (Schnathorster Holz 3, 32609 Hüllhorst).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.03.2009 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.03.2009 mit dem AERO-CLUB BAD OEYNHAUSEN e.V. mit Sitz in Bad Oeynhausen (AG Bad Oeynhausen VR 230) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.