AescuLabor-Karlsruhe AG, Hamburg (Lornsenstr. 6, 22767 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29.11.2007 im Wege des Formwechsels in die AescuLabor-Karlsruhe GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 103859) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRB 103859) am 18.01.2008 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AescuLabor-Karlsruhe AG, Hamburg (Lornsenstr. 6, 22767 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 20.08.2007 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 mit der aesculabor GmbH mit Sitz in Karlsruhe (AG Mannheim HRB 109480) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Endokrinologikum Labormanagement AG, Hamburg (Lornsenstr. 6, 22767 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 15.02.2007 mit Änderung vom 02.05.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: AescuLabor-Karlsruhe AG. die Gründung, Management, Betrieb und betriebswirtschaftliche Beratung Medizinischer Versorgungszentren, Laboratorien und Diagnostik-Zentren sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen, insbesondere am Standort Karlsruhe. Geändert, nun Vorstand: Dr. Frieling, Bernhard, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒; Prof. Dr. Schulte, Heinrich Maria, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Endokrinologikum Labormanagement AG, Hamburg (Lornsenstr. 6, 22767 Hamburg). Die Hauptversammlungen vom 29.08.2005 und 13.02.2006 haben die Umstellung des Grundkapitals (100.000,00 DEM) auf 51.129,19 EUR, die Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR, die weitere Barkapitalerhöhung um 48.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR und die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat die Umstellung der Aktien beschlossen. Die Barkapitalerhöhung ist durch Ausgabe von 48.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von je 1,00 EUR pro Aktie erfolgt. Das Grundkapital von nunmehr 100.000,00 EUR ist eingeteilt in 100.000 Stückaktien.