Aesku.Diagnostics Vertriebs GmbH, Wendelsheim, Mikroforum Ring 2, 55234 Wendelsheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.10.2010 mit der Aesku.Diagnostics GmbH & Co. KG mit Sitz in Wendelsheim (Amtsgericht Mainz HRA 41127) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der zeitgleichen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH