HRB 1836 OD: AfA Agentur für Arbeitsvermittlung GmbH, Bad Oldesloe, Brunnenstr. 1, 23843 Bad Oldesloe. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 17.06.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Bremen, HRB 29041 HB) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 1836 OD: AfA Agentur für Arbeitsvermittlung GmbH, Bad Oldesloe, Brunnenstr. 1, 23843 Bad Oldesloe. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die AfA Agentur für Arbeitsvermittlung AG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 29041 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 1836 OD: AfA Agentur für Arbeitsvermittlung GmbH, Bad Oldesloe, Brunnenstr. 1, 23843 Bad Oldesloe. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Brunnenstr. 1, 23843 Bad Oldesloe; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Greller, James Anton; Geschäftsführer: 2. Göckler, Detlef, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.