2 |
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54.730,00 EUR |
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a)
Der Vorstand hat mit Beschluss vom 06.02.2024 aufgrund der
in der Satzung vom 31.08.2022 enthaltenen Ermächtigung und
mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 06.02.2024 unter
teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2022/I
beschlossen, das Grundkapital von 50.000,00 Euro um
4.730,00 Euro auf 54.730,00 Euro zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung ist in vollem Umfang durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.02.2024 sind
aufgrund der teilweisen Ausnutzung des genehmigten
Kapitals § 10 (Grundkapital und Aktien) und § 12
(Kapitalerhöhung und Ausschüttung von Aktien) der Satzung
geändert.
b)
Das genehmigte Kapital 2022/I beträgt nach teilweiser
Ausnutzung noch 20.270,00 Euro. |
a)
25.03.2024
Thomas
b)
Fall 2 |
1 |
a)
Afairi AG
b)
Kaiserslautern
Geschäftsanschrift:
c/o Business + Innovation Center
Kaiserslautern GmbH, Trippstadter Straße
110, 67663 Kaiserslautern
c)
Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Erbringung von Dienstleistungen für
Unternehmer der Finanzindustrie in der
Form von Vertriebs-, Software- und
Unternehmensberatung;
b) die Entwicklung, Vermarktung, sowie der
Vertrieb von analytischen
Informationssystemen, kryptographischen
Informationssystemen, webbasierten
Applikationen;
c) die Erbringung von Dienstleistungen in
Form von Planung und Entwicklung von
Konzeptlösung und Software im Bereich
analytischen Informationssystemen und
kryptographischen Informationssystemen. |
50.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
März, Georg, Pirmasens, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 31.08.2022
b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12.10.2027 durch
Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um
25.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der
Aktionäre ausgeschlossen werden kann durch Ausgabe von
bis zu 5.000 Stückaktien an die Mitarbeiter und den Vorstand
der Gesellschaft (genehmigtes Kapital 2022/I). |
a)
12.10.2022
Kurz
b)
Fall 1 |