HRA 201754: Afferde Landwind GmbH & Co. KG, Gevensleben, Watenstedter Straße 11, 38384 Gevensleben. Die persönlich haftende Gesellschafterin, bisher eingetragen unter Landwind Gevensleben GmbH, ist als übertragende Rechtsträgerin mit der Landwind Haftungs GmbH als übernehmende Rechtsträgerin verschmolzen. Aufgrund dieser Rechtsnachfolge nunmehr als persönlich haftende Gesellschafterin eingetragen: Persönlich haftender Gesellschafter: Landwind Haftungs GmbH, Gevensleben (Amtsgericht Braunschweig HRB 101227), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer- für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft sowie den Kommanditisten, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 201754: Afferde Landwind GmbH & Co. KG, Gevensleben, Watenstedter Straße 11, 38384 Gevensleben. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2020 mit der Hilligsfeld Landwind 06 GmbH & Co. KG mit Sitz in Gevensleben (Amtsgericht Braunschweig, HRA 201873) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201754: Afferde Landwind GmbH & Co. KG, Gevensleben, Watenstedter Straße 11, 38384 Gevensleben. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2020 mit der Hilligsfeld Landwind 05 GmbH & Co. KG mit Sitz in Gevensleben (Amtsgericht Braunschweig HRA 201879) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201754: Afferde Landwind GmbH & Co. KG, Gevensleben, Watenstedter Straße 11, 38384 Gevensleben. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2020 mit der Hiligsfeld Landwind 04 GmbH & Co. KG mit Sitz in Gevensleben (Amtsgericht Braunschweig HRA 201753) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201754: Afferde Landwind GmbH & Co. KG, Gevensleben, Watenstedter Straße 11, 38384 Gevensleben. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2020 mit der Bovenden Landwind GmbH & Co. KG mit Sitz in Gevensleben (HRA 201845) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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