HRA 21533: Afflerbach GmbH & Co. KG Innovatives Kunststoff-Engineering, Wülfrath, Wilhelmstr. 19, 42489 Wülfrath. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 21533: Afflerbach GmbH & Co. KG Innovatives Kunststoff-Engineering, Wülfrath, Wilhelmstr. 19, 42489 Wülfrath. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Afflerbach GmbH & Co. KG Innovatives Kunststoff-Engineering, Wülfrath (Wilhelmstr. 19, 42489 Wülfrath). Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahren über ihr Vermögen durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 6/06) vom 01.03.2006 aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Afflerbach GmbH & Co. KG Innovatives Kunststoff-Engineering, Wülfrath (Wilhelmstr. 19, 42489 Wülfrath). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Afflerbach GmbH, Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal HRB 12707).
Afflerbach GmbH & Co. KG Innovatives Kunststoff-Engineering, Wülfrath (Wilhelmstr. 19, 42489 Wülfrath). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2005 mit der Afflerbach GmbH mit Sitz in Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12707) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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