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Afghanistan Women´s Studies Academy gUG (haftungsbeschränkt), Teltow (HRB 39477 P)

Firmendaten

Anschrift
Heinersdorfer Weg 11 A
14513 Teltow
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 39477 P
Amtsgericht: Potsdam
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Afghanistan Women´s Studies Academy gUG (haftungsbeschränkt) aus Teltow ist im Handelsregister Potsdam unter der Nummer HRB 39477 P verzeichnet. Nach der Gründung am 04.12.2023 hat die Afghanistan Women´s Studies Academy gUG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft im Sinne der Abgabenordnung sind: a. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, sowie für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; b. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; c. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; d. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere im Bereich der Geschlechter- und Migrationsforschung; e. Förderung der Volks- und Berufsbildung; f. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen Zwecke; g. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Afghanistan. (2) Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a. die Konzeption und Durchführung von Tagungen, Seminaren, Webinaren, Workshops und Symposien zum Thema Frauen und Geschlechter in der Gesellschaft - sowohl online für Zielgruppen in Afghanistan, also auch persönlich für die afghanische Diaspora und die allgemeine Öffentlichkeit in Deutschland - zum Zwecke der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der Förderung für Verfolgte und Flüchtlinge, sowie Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; b. die Durchführung von Forschungsprojekten und die Veröffentlichung von Studien und anderen wissenschaftlichen Publikationen im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung zum Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere im Bereich der Geschlechter- und Migrationsforschung, sowie zum Zwecke der Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden und der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; c. die Bereitstellung von Bildungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Frauen- und Mädchenbildung sowohl online als auch offline für Zielgruppen sowohl in Afghanistan als auch in Deutschland, in Form von z.B. Berufsberatungen zur Erstorientierung auf dem Arbeitsmarkt, Nachhilfe und Multiplikatorenschulungen zum Zwecke der Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge; d. die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen und Institutionen, die sich für die Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung einsetzen wie z.B. DaMigra; e. die Förderung von kulturellem Austausch und interkultureller Bildung im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung in Form von z.B. interkulturellen Workshops, Netzwerktreffen und Diskussionsveranstaltungen zum Zwecke der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements; f. die Unterbringung von Bildungsangeboten in Form Lesungen, Bildungsreisen, Workshops und Vorträgen, die geeignet sind, die Partizipation von Migrantinnen in den Bereichen der Politik und der öffentlichen Verwaltung zu fördern zum Zwecke der Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie Förderung von Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge; g. Spezifische Angebote im Einklang mit § 2 (2a), (2b) und (2c) für Zielgruppen in Afghanistan zum Zwecke der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Afghanistan; h. die Vertretung der gemeinsamen Interessen von afghanischen Frauen & Mädchen gegenüber dem Staat, Politik und Gesellschaft zum Zwecke der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge und die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, u. a. durch aa) Positionspapiere und Stellungnahmen zu migrantinnenspezifischen und gleichstellungspolitischen Themen, bb) die Organisation und Umsetzung von themenspezifischen Fachkonferenzen und -foren auf nationaler und internationaler Ebene, durch Gremien- und Lobbyarbeit und durch Erhebungen und Studien zu afghanischen Frauen- und Geschlechterforschung gleichstellungspolitischen Fragestellungen, cc) die Unterhaltung von Beratungs-, Begegnungs- und Projektbüros in Berlin und Brandenburg sowie weiteren Bundesländern, in denen (Erst-)Beratungen, Vorträge und Vernetzungsbegegnungen zum Thema Empowerment, rassistische und religiöse Diskriminierung, Teilhabe, Beratung für nach Deutschland geflüchtete afghanische Frauen und Mädchen, Information zum Orientierungswissen zum gesellschaftlichen Leben in Deutschland durchgeführt werden sollen. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann sich an als gemeinnützig anerkannten Vereinen oder Gesellschaften oder Körperschaften privaten oder öffentlichen Rechts beteiligen oder deren Mitglied werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.000,00 EUR. Die Afghanistan Women´s Studies Academy gUG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 04.06.2024)

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Registermeldungen 1

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
1 a)
Afghanistan Women´s Studies
Academy gUG (haftungsbe-
schränkt)
b)
Teltow
Geschäftsanschrift:
Heinersdorfer Weg 11 A, 14513
Teltow
c)
(1)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstig-
te Zwecke" der Abgabenordnung.
Zwecke der Gesellschaft im Sinne
der Abgabenordnung sind:
a.
die Förderung der Hilfe für poli-
tisch, rassistisch oder religiös Ver-
folgte, für Flüchtlinge, sowie für
Menschen, die auf Grund ihrer ge-
schlechtlichen Identität oder ihrer
geschlechtlichen Orientierung dis-
kriminiert werden;
b.
die Förderung internationaler Ge-
sinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens;
c.
die Förderung der Gleichberechti-
gung von Frauen und Männern;
d.
die Förderung von Wissenschaft
und Forschung, insbesondere im
Bereich der Geschlechter- und
Migrationsforschung;
e.
Förderung der Volks- und Berufs-
bildung;
f.
die Förderung des bürgerschaft-
lichen Engagements zugunsten
der vorgenannten gemeinnützigen
Zwecke;
g.
die Förderung der Entwicklungs-
zusammenarbeit, insbesondere in
Afghanistan.
(2)
Diese Zwecke werden insbeson-
dere verwirklicht durch:
a.
die Konzeption und Durchführung
von Tagungen, Seminaren, We-
binaren, Workshops und Sympo-
sien zum Thema Frauen und Ge-
schlechter in der Gesellschaft - so-
wohl
online für Zielgruppen in Afgha-
nistan, also auch persönlich für
die afghanische Diaspora und
die allgemeine Öffentlichkeit in
Deutschland - zum Zwecke der
Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und
der Förderung für Verfolgte und
Flüchtlinge, sowie Menschen, die
auf Grund ihrer geschlechtlichen
Identität oder ihrer geschlechtli-
chen Orientierung diskriminiert
werden;
b.
die Durchführung von For-
schungsprojekten und die Veröf-
fentlichung von Studien und an-
deren wissenschaftlichen Publika-
tionen im Bereich der Frauen- und
Geschlechterforschung zum Zwe-
cke der Förderung von Wissen-
schaft und Forschung, insbeson-
dere im Bereich der Geschlech-
ter- und Migrationsforschung,
sowie zum Zwecke der Förde-
rung der Hilfe für Menschen, die
auf Grund ihrer geschlechtlichen
Identität oder ihrer geschlechtli-
chen Orientierung diskriminiert
werden und der Gleichberechti-
gung
von Frauen und Männern;
c.
die Bereitstellung von Bildungs-
maßnahmen, insbesondere im Be-
reich der Frauen- und Mädchen-
bildung sowohl online als auch
offline für Zielgruppen sowohl in
Afghanistan als auch in Deutsch-
land, in Form von z.B. Berufsbe-
ratungen zur Erstorientierung auf
dem Arbeitsmarkt, Nachhilfe und
Multiplikatorenschulungen zum
Zwecke der Förderung der Volks-
und Berufsbildung sowie der För-
derung der Hilfe für politisch, ras-
sistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge;
d.
die Zusammenarbeit mit nationa-
len und internationalen Organisa-
tionen und Institutionen, die sich
für die Förderung der Frauen- und
Geschlechterforschung einsetzen
wie
z.B. DaMigra;
e.
die Förderung von kulturellem
Austausch und interkultureller
Bildung im Bereich der Frauen-
und Geschlechterforschung in
Form von z.B. interkulturellen
Workshops,
Netzwerktreffen und Diskussions-
veranstaltungen zum Zwecke der
Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und der
internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständi-
gungsgedankens sowie der Förde-
rung des bürgerschaftlichen Enga-
gements;
f.
die Unterbringung von Bildungs-
angeboten in Form Lesungen, Bil-
dungsreisen, Workshops und Vor-
trägen, die geeignet sind, die Par-
tizipation von Migrantinnen in
den Bereichen der Politik und der
öffentlichen Verwaltung zu för-
dern zum Zwecke der Förderung
der Volks- und Berufsbildung so-
wie Förderung von Hilfe für poli-
tisch, rassistisch
oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge;
g.
Spezifische Angebote im Ein-
klang mit § 2 (2a), (2b) und (2c)
für Zielgruppen in Afghanistan
zum Zwecke der Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit,
insbesondere in Afghanistan;
h.
die Vertretung der gemeinsamen
Interessen von afghanischen Frau-
en & Mädchen gegenüber dem
Staat, Politik und Gesellschaft
zum Zwecke der Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen
und Männern, der Hilfe für po-
litisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte und Flüchtlinge und die
Förderung internationaler Gesin-
nung, der
Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständi-
gungsgedankens, u. a. durch
aa)
Positionspapiere und Stellung-
nahmen zu migrantinnenspezifi-
schen und gleichstellungspoliti-
schen Themen,
bb)
die Organisation und Umsetzung
von themenspezifischen Fachkon-
ferenzen und -foren auf nationaler
und internationaler Ebene, durch
Gremien- und Lobbyarbeit und
durch Erhebungen und Studien
zu afghanischen Frauen- und Ge-
schlechterforschung gleichstel-
lungspolitischen Fragestellungen,
cc)
die Unterhaltung von Beratungs-,
Begegnungs- und Projektbüros
in Berlin und Brandenburg sowie
weiteren Bundesländern, in denen
(Erst-)Beratungen, Vorträge
und Vernetzungsbegegnungen
zum Thema Empowerment, ras-
sistische und religiöse Diskrimi-
nierung, Teilhabe, Beratung für
nach Deutschland geflüchtete af-
ghanische
Frauen und Mädchen, Information
zum Orientierungswissen zum ge-
sellschaftlichen Leben in Deutsch-
land durchgeführt werden sollen.
(3)
Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig; sie verfolgt nicht in erster Li-
nie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Darüber hin-
aus verfolgt die Gesellschaft aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Es
darf keine Person durch Ausga-
ben, die dem Zweck der Körper-
schaft fremd sind, oder durch un-
verhältnismäßig hohe Vergütun-
gen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann sich an als
gemeinnützig anerkannten Verei-
nen oder Gesellschaften oder Kör-
perschaften privaten oder öffent-
lichen Rechts beteiligen oder de-
ren Mitglied werden. Die Gesell-
schafter dürfen keine Gewinnan-
teile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonsti-
gen Zuwendungen aus Mitteln der
Gesellschaft erhalten. Die Gesell-
schafter erhalten bei ihrem Aus-
scheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapi-
talanteile und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen zu-
rück.
1.000 EUR a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Mousawy, Zahra, * ‒.‒.‒‒, Tel-
tow
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
04.12.2023
a)
03.06.2024
Neumann

Historie 1

03.06.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Zahra Mousawy
Geschäftsführer