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a)
Afghanistan Women´s Studies
Academy gUG (haftungsbe-
schränkt)
b)
Teltow
Geschäftsanschrift:
Heinersdorfer Weg 11 A, 14513
Teltow
c)
(1)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstig-
te Zwecke" der Abgabenordnung.
Zwecke der Gesellschaft im Sinne
der Abgabenordnung sind:
a.
die Förderung der Hilfe für poli-
tisch, rassistisch oder religiös Ver-
folgte, für Flüchtlinge, sowie für
Menschen, die auf Grund ihrer ge-
schlechtlichen Identität oder ihrer
geschlechtlichen Orientierung dis-
kriminiert werden;
b.
die Förderung internationaler Ge-
sinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens;
c.
die Förderung der Gleichberechti-
gung von Frauen und Männern;
d.
die Förderung von Wissenschaft
und Forschung, insbesondere im
Bereich der Geschlechter- und
Migrationsforschung;
e.
Förderung der Volks- und Berufs-
bildung;
f.
die Förderung des bürgerschaft-
lichen Engagements zugunsten
der vorgenannten gemeinnützigen
Zwecke;
g.
die Förderung der Entwicklungs-
zusammenarbeit, insbesondere in
Afghanistan.
(2)
Diese Zwecke werden insbeson-
dere verwirklicht durch:
a.
die Konzeption und Durchführung
von Tagungen, Seminaren, We-
binaren, Workshops und Sympo-
sien zum Thema Frauen und Ge-
schlechter in der Gesellschaft - so-
wohl
online für Zielgruppen in Afgha-
nistan, also auch persönlich für
die afghanische Diaspora und
die allgemeine Öffentlichkeit in
Deutschland - zum Zwecke der
Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und
der Förderung für Verfolgte und
Flüchtlinge, sowie Menschen, die
auf Grund ihrer geschlechtlichen
Identität oder ihrer geschlechtli-
chen Orientierung diskriminiert
werden;
b.
die Durchführung von For-
schungsprojekten und die Veröf-
fentlichung von Studien und an-
deren wissenschaftlichen Publika-
tionen im Bereich der Frauen- und
Geschlechterforschung zum Zwe-
cke der Förderung von Wissen-
schaft und Forschung, insbeson-
dere im Bereich der Geschlech-
ter- und Migrationsforschung,
sowie zum Zwecke der Förde-
rung der Hilfe für Menschen, die
auf Grund ihrer geschlechtlichen
Identität oder ihrer geschlechtli-
chen Orientierung diskriminiert
werden und der Gleichberechti-
gung
von Frauen und Männern;
c.
die Bereitstellung von Bildungs-
maßnahmen, insbesondere im Be-
reich der Frauen- und Mädchen-
bildung sowohl online als auch
offline für Zielgruppen sowohl in
Afghanistan als auch in Deutsch-
land, in Form von z.B. Berufsbe-
ratungen zur Erstorientierung auf
dem Arbeitsmarkt, Nachhilfe und
Multiplikatorenschulungen zum
Zwecke der Förderung der Volks-
und Berufsbildung sowie der För-
derung der Hilfe für politisch, ras-
sistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge;
d.
die Zusammenarbeit mit nationa-
len und internationalen Organisa-
tionen und Institutionen, die sich
für die Förderung der Frauen- und
Geschlechterforschung einsetzen
wie
z.B. DaMigra;
e.
die Förderung von kulturellem
Austausch und interkultureller
Bildung im Bereich der Frauen-
und Geschlechterforschung in
Form von z.B. interkulturellen
Workshops,
Netzwerktreffen und Diskussions-
veranstaltungen zum Zwecke der
Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern und der
internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständi-
gungsgedankens sowie der Förde-
rung des bürgerschaftlichen Enga-
gements;
f.
die Unterbringung von Bildungs-
angeboten in Form Lesungen, Bil-
dungsreisen, Workshops und Vor-
trägen, die geeignet sind, die Par-
tizipation von Migrantinnen in
den Bereichen der Politik und der
öffentlichen Verwaltung zu för-
dern zum Zwecke der Förderung
der Volks- und Berufsbildung so-
wie Förderung von Hilfe für poli-
tisch, rassistisch
oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge;
g.
Spezifische Angebote im Ein-
klang mit § 2 (2a), (2b) und (2c)
für Zielgruppen in Afghanistan
zum Zwecke der Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit,
insbesondere in Afghanistan;
h.
die Vertretung der gemeinsamen
Interessen von afghanischen Frau-
en & Mädchen gegenüber dem
Staat, Politik und Gesellschaft
zum Zwecke der Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen
und Männern, der Hilfe für po-
litisch, rassistisch oder religiös
Verfolgte und Flüchtlinge und die
Förderung internationaler Gesin-
nung, der
Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständi-
gungsgedankens, u. a. durch
aa)
Positionspapiere und Stellung-
nahmen zu migrantinnenspezifi-
schen und gleichstellungspoliti-
schen Themen,
bb)
die Organisation und Umsetzung
von themenspezifischen Fachkon-
ferenzen und -foren auf nationaler
und internationaler Ebene, durch
Gremien- und Lobbyarbeit und
durch Erhebungen und Studien
zu afghanischen Frauen- und Ge-
schlechterforschung gleichstel-
lungspolitischen Fragestellungen,
cc)
die Unterhaltung von Beratungs-,
Begegnungs- und Projektbüros
in Berlin und Brandenburg sowie
weiteren Bundesländern, in denen
(Erst-)Beratungen, Vorträge
und Vernetzungsbegegnungen
zum Thema Empowerment, ras-
sistische und religiöse Diskrimi-
nierung, Teilhabe, Beratung für
nach Deutschland geflüchtete af-
ghanische
Frauen und Mädchen, Information
zum Orientierungswissen zum ge-
sellschaftlichen Leben in Deutsch-
land durchgeführt werden sollen.
(3)
Die Gesellschaft ist selbstlos tä-
tig; sie verfolgt nicht in erster Li-
nie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Darüber hin-
aus verfolgt die Gesellschaft aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Es
darf keine Person durch Ausga-
ben, die dem Zweck der Körper-
schaft fremd sind, oder durch un-
verhältnismäßig hohe Vergütun-
gen begünstigt werden.
Die Gesellschaft kann sich an als
gemeinnützig anerkannten Verei-
nen oder Gesellschaften oder Kör-
perschaften privaten oder öffent-
lichen Rechts beteiligen oder de-
ren Mitglied werden. Die Gesell-
schafter dürfen keine Gewinnan-
teile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter auch keine sonsti-
gen Zuwendungen aus Mitteln der
Gesellschaft erhalten. Die Gesell-
schafter erhalten bei ihrem Aus-
scheiden oder bei Auflösung der
Körperschaft oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapi-
talanteile und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen zu-
rück. |
1.000 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Mousawy, Zahra, * ‒.‒.‒‒, Tel-
tow
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
04.12.2023 |
a)
03.06.2024
Neumann |